Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein See
Pflichtführerschein für das Führen von Sportbooten für Fahrzeuge mit mehr als 3,68 kW. Die Ausbildung ist von grundlegender Bedeutung, vermittelt sich doch die Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Verantwortung entsprechen, die der Schiffsführer für Boot und Menschen trägt.
Küstenbereich – Auf Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ("SBF See") zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung für Küste, Flüsse, Kanäle und Seen.
Voraussetzung zum Erwerb des SBF See & Binnen:
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.